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VerpackG wirksam ab 01.01.2019 Novelle 01.01.2021, bzw 2022

Stand: 26.07.2021


Punkt Seit dem 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten,

01.01.2021 bzw 2022 tritt die neue Aktualisierung des VerpackG mit dem 01.07.2021, bzw schrittweise 01.07.2022 in Kraft. Soweit es unsere Produkte "Serviceverpackung" und unsere Endkunden betrifft, ergeben sich folgende Änderungen:

Auch für die "Letztvertreiber" besteht ab 01.07.2022 die Pflicht der Registrierung im Verpackungsregister der LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle. Eine Pflicht der Mengenangaben ist damit nicht verbunden. Bei der Registrierung ist eine Erklärung abzugeben, dass nur bereits systembeteiligte Serviceverpackungen in Verkehr gebracht werden gemäß §9 Abs. 2 Nr. 6 VerpackG. Die Delegierung an den Vorvertreiber ist weiterhin möglich.

Lizenzpflichtig wird die Serviceverpackung erst zum Zeitpunkt der Abgabe ab den Endverbraucher. Serviceverpackungen, die zur Verwendung in das Ausland verbracht werden unterliegen nicht dem VerpackG.

Gemäß §33, 34 VerpackG müssen Letztvertreiber/Befüller von Einweg-Kunststoffbehältern ab 01.01.2023 ihren Kunden eine Mehrweg-Alternative anbieten. Diese darf keine schlechteren Konditionen oder höhere Preise haben als die Einwegverpackung. Eine Bepfandung der Mehrwegverpackung ist erlaubt. Die Mehrwegverpackung ist vom Letztvertreiber zurück zu nehmen. Nicht von ihm gelieferte Mehrverpackung muss nicht zurück genommen werden. Der Letztvertreiber kann auch den Kunden anbieten, eigene Behältnisse mitzubringen.
Ausnahmeregelung: Kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm und maximal 5 Mitarbeitern müssen keine Mehrwegalternativen anbieten.


Erklärung:
Dies ist nur eine Sammlung der wichtigsten Punkte zum VerpackG und keine rechtliche Beratung. Für weitere und verbindliche Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen IHK oder Handwerkskammer auf. Diese Information ist nur für die Letztvertreiber bestimmt. Für Hersteller im Sinne des VerpackG (dazu zählen auch Importeure oder Wiederverkäufer) gelten weitere Neuerungen. Wir gehen davon aus, dass diese Kunden bereits registriert und über die Änderungen informiert sind.

Katalog Serviceverpackung
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