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Verpackungsgesetz verbietet Kunstoffbeutel

Stand: 01.03.2020


Punkt Anfang November 2019 hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbot von Plastikbeuteln mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikro beschlossen.
Sogenannte "Hemdchenbeutel" für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen (ab 50my Folienstärke) sind allerdings von dem Bann ausgenommen.
Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, wird das Gesetz zur Veränderung des Verpackungsgesetzes in diesem Jahr in Kraft treten. Danach ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, um Restbestände abzubauen.
(Quelle: IHK Köln)





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